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Fußballkreis Havelland

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16.08.2018
Das Sportgericht informiert - 02/2018
Fußballkreis Havelland

1. Fristen beachten! Für Einsprüche gegen Spielwertungen beträgt die Frist 7 Tage. Fristbeginn ist der Tag nach dem jeweiligen Spieltag. Die Frist für den (allgemeinen) Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung beträgt 30 Tage. Die Frist beginnt, wenn der Antragsteller von dem Antragsgrund Kenntnis erlangt bzw. zu dem Zeitpunkt an dem er Kenntnis hätte erlangen müssen.

2. Gebühren zahlen! Die Gebühren für die Einleitung eines Verfahrens auf Kreisebene betragen 50,00 EURO. Bei einem Einspruch gegen die Spielwertung ist sie innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu zahlen und auch innerhalb der Frist gegenüber dem Sportgericht nachzuweisen. (Kontoauszug o. z.B. Umsatzdetails aus dem Onlinebanking). Fehlende, zu geringe oder auch eine nicht nachgewiesene Zahlung haben eine kostenpflichtige Zurückweisung des Antrages zur Folge! Für einen Antrag auf eine sportgerichtliche Entscheidung (§ 14 RuVO) sind die Gebühren innerhalb von 30 Tagen einzuzahlen und nachzuweisen. Ohne fristgemäße Zahlung der Gebühren wird das Sportgericht nicht tätig.

3. Antreten! Die Ansetzungen im DFBnet sind verbindlich. Bei laufenden Verhandlungen oder gar Streitigkeiten über Spielverlegungen gilt die letzte Ansetzung. Wer zu dieser nicht antritt oder den Anlass zu einer Absetzung des Spiels gibt, wird das Spiel gegen sich werten lassen müssen und nach RuVO zur Rechenschaft gezogen. Die meisten Feierlichkeiten, Mannschaftsfahrten und sonstige Gründe an einem bestimmten Wochenende nicht spielen zu können, fallen nicht vom Himmel. Es wird auf die Richtlinien der Spielausschüsse für Spielverlegungen und den Rahmenterminplan hingewiesen. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer Verlegung gegenüber dem Wettspielgegner gibt es nicht. Es ist daher ratsam, Verlegungen frühzeitig vorzunehmen, ggf. auch die Spiele einvernehmlich vorverlegen zu lassen.

4. Pässe zeigen lassen! Das sollte helfen, wenn der Verdacht des Einsatzes eines unberechtigten Spielers unter falschem Namen besteht. Dass die Realität anders aussieht (keine Pässe dabei, veraltetes Foto) ist dem Sportgericht durchaus bewusst und führt regelmäßig zur Beweisschwierigkeit. Daher sollten die Mannschaftsverantwortlichen des Gegners mit dem Vorwurf bereits vor Ort konfrontiert und nach Möglichkeit Beweise (z.B. Fotos vom Spiel/Spieler) gesichert werden.

5. Rechtsweg beachten! Organisatorische Entscheidungen der Ausschüsse (z.B. Terminfestlegungen, Staffeleinteilungen usw.) sind Verwaltungsentscheide nach § 3 der RuVO und müssen zunächst fristgemäß innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Ausschuss gerügt werden. Dieser kann den Verwaltungsentscheid ändern oder ihn der übergeordneten Verwaltungsstelle (Kreisvorstand) zum Entscheid zuleiten. Sollte der Kreisvorstand der Beschwerde nicht stattgegeben, kann gegen diese Entscheidung das Sportgericht angerufen werden. Das Sportgericht prüft nur die Rechtmäßigkeit des Entscheids und die SG-Entscheidung ist unanfechtbar.

6. Den Schiedsrichter respektieren! Schiedsrichter sind genauso Freunde dieses Sports wie die Spieler und Trainer auch. Ebenso machen sie auch Fehler. Es ist jedoch zu beachten, dass in 99% der Fälle Schiedsrichter Tatsachenentscheidungen fällen, die nicht vor dem Sportgericht behandelt werden (§ 6 RuVO).

7. Fair bleiben! Mitunter kommt es vor, dass in Sportgerichtsverfahren sehr viel gestritten wird. Wenn zwei Parteien komplett gegensätzliche Sachverhalte darlegen, drängt sich immer der Verdacht auf, dass einer der beiden lügt. Sportlicher Ehrgeiz auch am grünen Tisch in allen Ehren – aber immer schön bei der Wahrheit bleiben!

Das Sportgericht informiert - 01/2018

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