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Fußballkreis Havelland

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26.07.2016
Wettspielanweisungen des Fußballkreises
Spieljahr 2016/17

Spielbetrieb
Für den Spielbetrieb gelten die Satzung und Ordnungen des Fußball-Landesverband-Brandenburg (FLB) in ihrer aktuellsten Form, sowie die Wettspielanweisungen der spielleitenden Stellen des Fußballkreises (FK).
Als Regelspieltag gilt für den Herrenspielbetrieb der Sonntag, für andere Bereiche entsprechend deren Festlegungen. Die Rückennummern der Spieler dürfen nur ein- oder zweistellig sein und nicht mit der 0 beginnen. Das Vergeben der 88 ist untersagt.


Spielplan, Spielverlegungen
Der Rahmenterminplan des FK ist unbedingt einzuhalten. Spielverlegungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, sofern ein verbandsseitiges Interesse besteht. Über Spielverlegungen entscheidet der jeweilige Staffelleiter (SL) bei nachgewiesener Einzahlung der entsprechenden Gebühr. Anträge sind schriftlich einen Monat vor Spieldurchführung in einfacher Ausfertigung beim zuständigen SL bei Nennung des Grundes auf dem offiziellen Formblatt oder per DFB-net mit entsprechendem Vordruck einzusenden.


Spielberichte §22 SpO
Von sämtlichen Spielen sind Spielberichte anzufertigen.
Die Mannschaften der Kreisoberliga, Kreisligen, 1. Kreisklassen und 2. Kreisklassen haben den elektronischen Spielberichtsbogen zu verwenden. Die Spielberichte sind durch die SR (bei Spielausfällen durch die Platzvereine) am Spieltag dem SL zuzuleiten.
Eintragungen des SR sind von beiden Vereinen zu dokumentieren. Bei besonderen Zwischenfällen hat der SR einen detaillierten Sonderbericht an den SL zu übergeben.
Die Meldung des Spielergebnisses ins DFB-net hat bis 1 Stunde nach Spielschluss zu erfolgen.
Vor dem Spieljahr sind durch die Vereine die DFBnet Spielberechtigungslisten in Eigenverantwortung für den DFBnet Spielbericht einzupflegen.
Die DFBnet Spielberechtigungslisten werden am 10.August 2016 durch die zuständigen Staffelleiter fixiert.
Entsprechend SpO §9 (4) hat die nachträgliche An- und Abmeldung von Spielern zur DFBnet Spielberechtigungsliste während des Spieljahres grundsätzlich über das DFBnet E-Postfach an den zuständigen Staffelleiter zu erfolgen. Eine gesonderte Meldeliste ist nicht mehr erforderlich. Alle Staffelleiter haben die Kennung jeden Spieler in jeder Kreisspielklasse zuzuordnen.


Spielbericht Papierform
Dort, wo aus technischen Gründen und nur deshalb, der Spielbericht Online nicht eingesetzt werden kann, muss ein Spielbericht schriftlich erstellt werden.
Für die Bereitstellung der Spielberichte in Papierform ist der Platzverein verantwortlich, das Versenden an den Staffelleiter obliegt ausschließlich dem Schiedsrichter. Wenn es anlässlich eines Spiels zu besonderen Vorkommnissen, z.B. Platzverweis, Spielabbrüchen, usw. gekommen ist, muss der Spielbericht bis Dienstag nach dem Spieltag beim Staffelleiter vorliegen, dies gilt auch für die letzten beiden Spieltage andernfalls wird ein Ordnungsgeld laut RuVO erhoben.
Für jedes Spiel – auch wenn ein Spiel aus irgendeinem Grund nicht zur Austragung kommt – ist ein Spielbericht anzufertigen.


Spielerpässe §22 SpO
Vor JEDEM Spiel sind entsprechend der Spielordnung (SpO) die Pässe zu kontrollieren.
In allen Spielklassen gelten nur die Spielerpässe des FLB. Der Spielerpass ist Eigentum des FLB. Eine Zurückhaltung beim Ausscheiden eines Spielers ist ausgeschlossen.
Die Spielerpässe sind durch alle Vereine zu aktualisieren, alle sind mit Foto und Unterschriften zu versehen. Stichprobenartig werden die Pässe durch die Staffelleiter überprüft.


Pflichtspiele / Freundschaftsspiele / Turniere
Sämtliche Spiele oder Turniere die durch den FK organisiert werden sind Pflichtspiele.
Freundschaftsspiele (Heim- und Auswärtsspiel) sind grundsätzlich von beiden Spielpartnern beim zuständigen SL anzumelden (SpO § 38 (4). Sportfeste und Turniere bedürfen der Genehmigung des Vorsitzenden (oder Stellvertreter) des Spielausschuss. Anträge für Turniere sind spätestens einen Monat vor Beginn unter Bekanntgabe der beteiligten Mannschaften einzureichen. Für internationale Spiele ist eine Genehmigung der Geschäftsstelle des FLB einzuholen. Bei Austragung von Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspielen sowie Turnieren sind die Spielformulare dem zuständigen Staffelleiter der Heimmannschaft zuzustellen.
Alle Freundschaftsspiele werden durch die jeweils zuständigen Staffelleiter im DFBnet erfasst, der DFBnet Spielbericht kann verwendet werden, in Absprache mit dem SR Ausschuss sind Wünsche bei den Ansetzungen durch den Staffelleiter zu vermerken.


Pokalspiele
Der 6. Verbandstag hat beschlossen, dass der § 34 Pokalspiele wie folgt verändert wird.
(1) Der Landespokal der Frauen und Herren wird als Vereinspokalausgespielt. Es haben nur erste Mannschaften der Vereine der 3. Liga, der Regionalliga, der Oberliga, der Brandenburgliga und der Landesliga des laufenden Spieljahres das Startrecht, hinzu kommen die von den Kreisen gemeldeten Teilnehmer.
Der Beirat des FLB hat in seiner Tagung am 09.05.2011 beschlossen, dass die Mannschaften der Landesklassen nicht mehr im Landespokalwettbewerb starten dürfen. Sie sind in den Pokalwettbewerb der Fußballkreise einzuordnen.

Der Kreispokal 2016/17 wird als Vereinspokal ausgespielt, das heißt jeder Verein ist mit seiner höchstspielberechtigten Mannschaft als Pflichtspiel dafür qualifiziert, zusätzliche Teilnehmer sind elektronisch bis zum 01.06.2017 zu melden. Mit der Meldung wird dies zum Pflichtspiel.
Bei den Pokalspielrunden haben laut Beschluss des Vorstandes des FK einschließlich bis zum Halbfinale die unterklassigen Mannschaften Heimvorteil. Sollten zweite Mannschaften, deren erste Mannschaft im Landesspielbetrieb ist, im Pokalfinale stehen, weisen wir darauf hin, dass diese Mannschaften zwar Pokalsieger werden können, aber kein Startrecht im Landespokal besitzen. Sollte eine 2. Mannschaft eines Vertreters höherer Spielklassen Pokalsieger werden kann der unterlegene Finalist im Landespokal mitwirken. Sollte auch diese Mannschaft im Landesspielbetrieb vertreten sein, muss ein Entscheidungsspiel zwischen den Verlierern der Halbfinals zur Qualifizierung für den Landespokal erfolgen bzw. es kann eine gesonderte Entscheidung geben. Der Pokalsieger nimmt im Folgejahr am Landespokal teil und hat gleichzeitig in der ersten Runde im Kreispokal ein Freilos.


Ansetzungsheft & DFBnet.org
Im FK wird kein Ansetzungsheft mehr erarbeitet, Grundlage unserer Arbeit ist das E-Postfach und die Arbeit mit dem DFB net.


Meldebogen
Der Meldeschluss für alle Vereine ist der 01.06.2017, später eingereichte Meldebögen werden nicht mehr für den Punktspielbetrieb berücksichtigt. Die Vereine haben damit ihr Spielrecht für das Folgejahr verwirkt. Nach einer Geldstrafe durch den Spielausschuss und einer neuen Fristsetzung hat der Verein, der nicht fristgerecht gemeldet hat, bei dann erfolgter Meldung, die Möglichkeit in die unterste Spielklasse des Fußballkreises eingeordnet zu werden.
Sämtlicher Postverkehr wird über die geschlossenen DFB -Postfächer (www.flb.de) verschickt diese gelten damit als offizielle Postanschrift und sind bindend. Alle Vereine haben dazu eine Kennung vom FLB bekommen.


Bespielbarkeit der Plätze
Die Vereine sind verpflichtet, die Entscheidung über die Bespielbarkeit (Reihenfolge: Hauptplatz, gemeldete Ausweichplätze, weitere Plätze) im engen Zusammenwirken mit dem Rechtsträger so rechtzeitig zu treffen, dass die Gastmannschaft und die Unparteiischen noch vor ihrer Abreise vom Spielausfall Kenntnis erhalten können. Die Vereine informieren über ihre Entscheidung und die nachfolgenden Handlungen unverzüglich (per E-Mail, Fax und telefonisch) ihren zuständigen Staffelleiter; nur er ist berechtigt das Spiel abzusetzen.
Vereine mit Rasen und Kunstrasenplätzen sind verpflichtet, 24 Stunden vor Spielbeginn, den SL, SR und die Gastmannschaft zu informieren, dass auf einen Kunstrasenplatz ausgewichen werden kann! Sollte der Gastgeber schon vorab planen auf Kunstrasen zu spielen, so sind dementsprechend alle Beteiligten vorab der 24 Stundenfrist zu informieren.
Zur Vermeidung von Spielausfällen haben alle Spieler geignetes Schuhwerk zur Durchführung von Pflichtspielen auf Kunstrasenplätzen mitzuführen. Der Gastverein ist nicht berechtigt einen Ausweichplatz abzulehnen.


Hallenbestenermittlung
Hallenbestenermittlungen werden nicht organisiert auf Grund der zentralen Futsal Regelung.Hallenturmiere werden von den Vereinen selbstständig organisiert.


Sicherheitsrichtlinie
Alle Vereine im Spielbetrieb des DFB sind verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen.
Die Vereine haben alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die geeignet oder erforderlich sind, die Sicherheit bei Spielen auf der von ihnen genutzten Platzanlage zu gewährleisten. Soweit der Verein keine Befugnis besitzt, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen selbst durchzuführen, hat er bei den zuständigen Stellen auf deren Realisierung hinzuwirken. Die in den „Brandenburgischen Fußballnachrichten“ 02/2007 veröffentlichten „Handlungsempfehlungen gegen Rassismus“ sind in Anwendung zu bringen. Im Besonderen ist darauf zu achten, dass: rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen zu unterbinden sind, zu jedem Spiel das Ordnerbuch nachweisbar und präzise geführt wird.
Der Ausschank, Verkauf und Konsum alkoholischer Getränke im Rahmen der Zuschauerbetreuung innerhalb der Platzanlage ist ausnahmslos den Sicherheitserfordernissen unterzuordnen.
Alle Getränke dürfen nur in Papp- oder Plastikbechern verabreicht werden


Sicherheitsanforderungen an die Platzanlage 

  • ungehinderte Zufahrt für Polizei, Feuerwehr und Rettungswesen
  • gesicherten Zu- und Abgang für Mannschaften und Schiedsrichter
  • Auswechselbänke für Mannschaften
  • Fernsprecheinrichtung auf der Platzanlage (Mobiltelefone auch möglich)
  • Toiletten für Mannschaften, SR und Zuschauer
  • Separate verschließbare Umkleidekabinen für Mannschaften und SR mit Sanitärtrakt
  • Vorhandensein einer Erste Hilfe Ausrüstung mit Trage
  • Sichtbar angebrachte Stadionordnung


Ordnungsdienst

Die Anzahl der Ordner ist nach der zu erwartenden Zuschauerzahl, dem Sicherheitsrisiko des Spiels und den örtlichen Gegebenheiten auszurichten.
Die Ordner müssen volljährig und einheitlich gekennzeichnet sein. Sie haben das Mitführen von alkoholischen Getränken, Waffen, Flaschen und pyrotechnischen Erzeugnissen zu verhindern.
Personen, die einem Stadionverbot unterliegen, die derart alkoholisiert sind, dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen, die sich nicht kontrollieren lassen oder bei denen Gegenstände festgestellt werden, welche die Sicherheit gefährden ist der Zutritt zu untersagen.

 

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