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Fußballkreis Havelland

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03.08.2017
Änderung der Spielordnung
Meldung von Schiedsrichtern

Spielordnung

§ 26 Meldung von Schiedsrichtern

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(2) Als einsatzfähiger Schiedsrichter gilt, wer im Besitz eines DFB-Schiedsrichterausweises ist und regelmäßig, mindestens aber zweimal im Monat, ansetzungsbereit ist. Als einsatzfähiger Schiedsrichter wird anerkannt, wer im laufenden Spieljahr als Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistent mindestens 20 durch den zuständigen Ansetzer angesetzte Pflichtspiele wahrgenommen hat. Beobachter werden anerkannt, wenn sie im Spieljahr die vom jeweiligen Schiedsrichterorgan festgelegte Mindestanzahl von zugeteilten Beobachtungen wahrgenommen haben. Ausgebildete Jungschiedsrichter werden anerkannt.

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Rechts- und Verfahrensordnung

Anhang Nr. 3
Sanktionen bei Nichtmeldung einsatzfähiger Schiedsrichter

1. Bei Vergehen gegen SpO § 26 sind gegen Vereine durch die Sportgerichtsbarkeit folgende Sanktionen zu verhängen:
a) Geldstrafen,
b) Punktabspruch,
c) Rückstufung von Mannschaften um eine Spielklasse.

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4. Punktabzug bzw. Rückstufung beziehen sich auf die höchstklassige Herrenmannschaft des Vereins im Landes- oder Kreisspielbetrieb, bei einem JFV auf die höchstklassige Juniorenmannschaft, bei einem Frauenverein auf die höchstklassige Frauenmannschaft.
Für Vereine oberhalb der Brandenburgliga bezieht sich der Punktabzug bzw. die Rückstufung auf die nächst tiefer eingestufte Mannschaft des Vereins.
Eine zurückgestufte Mannschaft gilt in dem Spieljahr, indem die Sanktion rechtskräftig ausgesprochen wurde, als erster Absteiger. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausgetragenen Punktspiele und alle weiteren Punktspiele bis zu Ende des Spieljahres werden als Pflichtpunktspiele ohne Wertung durchgeführt.

5. Sanktionen gegen Vereine wegen fehlender Schiedsrichter sind auch während des laufenden Spieljahres möglich. Die Antragsfrist des § 14 (4) RuVO gilt insoweit nicht. Bei Anträgen nach dem letzten Spieltag der Hinrunde des laufenden Spieljahres bezieht sich ein Punktabzug gemäß
Ziffer 1 b) auf das folgende Spieljahr.

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